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Alltag & Familie 25. Mai 2026 6 Min Lesezeit

Schulferien mit getrennten Eltern: So funktioniert die Planung

Sommer, Weihnachten, Ostern — wer hat das Kind wann? Die wichtigsten Fairness-Regeln und ein konkreter Planungs-Leitfaden.

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Wenn die Schule wieder anfängt, sind alle erleichtert. Aber die Wochen davor — die Ferien-Logistik mit getrennten Eltern — sind oft eine Schlachtordnung. Hier ist der pragmatische Plan.

Die Grundregel: 50/50 in den großen Ferien

Egal welches Betreuungsmodell ihr unter der Schulzeit habt — in den großen Ferien gilt meist 50/50. Beide Eltern haben Anspruch auf gleichviel Ferienzeit. Konkret heißt das:

  • Sommerferien (6 Wochen): 3 Wochen pro Elternteil
  • Weihnachtsferien (2 Wochen): 1 Woche pro Elternteil
  • Osterferien (2 Wochen): 1 Woche pro Elternteil
  • Herbst-/Pfingstferien (1-2 Wochen): hälftig oder im Wechsel

Wer hat welche Hälfte?

Hier hilft das Jahresrhythmus-Prinzip: Ungerade Jahre hat Elternteil A die erste Hälfte, in geraden Jahren Elternteil B. Dadurch ist jedes Jahr fair und vorhersehbar.

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Beispiel-Plan Sommer 2026

2026 ist ein gerades Jahr → Tom (Elternteil B) hat die erste Hälfte (Wochen 1-3), Anna (Elternteil A) hat die zweite Hälfte (Wochen 4-6). 2027 dreht sich das um.

Weihnachten — die emotionale Hürde

Weihnachten ist für die meisten Familien DAS Konfliktthema. Hier gibt es zwei bewährte Lösungen:

  • Halbierung: Heiligabend bei Elternteil A, Erster Feiertag bei B, Zweiter Feiertag bei A. Im nächsten Jahr Tausch.
  • Komplett-Wechsel: Jahr 1 komplett bei A inkl. Heiligabend bis Neujahr, Jahr 2 komplett bei B. Längere Erlebnisse für das Kind.

Variante 2 hat den Vorteil, dass das Kind nicht am Heiligabend kofferweise hin- und hergeschoben wird. Aber sie verlangt, dass beide Eltern es aushalten, das Kind „Weihnachten alleine" zu lassen — was emotional schwer ist.

Wer informiert wann?

Faustregel: Ferienpläne sollten mindestens 3 Monate vorher stehen. Sommerferien also bis Ostern, Weihnachten bis Mitte Oktober.

  • Wer beginnt die Planung? Wer den Vorschlag macht. Keine Pingpong-Diskussionen.
  • Vorschlag schriftlich — nicht „Sag mal kurz".
  • Antwort innerhalb von 1 Woche — sonst gilt der Vorschlag als angenommen.

Urlaubsreisen mit dem Kind

Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der andere Elternteil zustimmen, wenn das Kind ins Ausland reist — auch innerhalb der EU. Innerhalb von Deutschland: keine Zustimmung nötig, aber Information empfohlen.

Wichtig: Wer Reisen mit Kind plant (Reisepass, Flugbuchung, etc.), muss das spätestens beim Konflikt-Fall belegen können. Schriftliche Zustimmung ist Gold wert.

Was Kinder wirklich brauchen

  • Klarheit: „Du bist die ersten 3 Wochen bei Papa, dann 3 Wochen bei Mama" — Kinder ab 6 verstehen das gut.
  • Erreichbarkeit: Auch im Urlaub einmal pro Woche kurz mit dem anderen Elternteil telefonieren. Nicht aushorchen.
  • Keine Vergleiche: Nicht „Wir waren am Meer — und Papa fährt mit dir nur in den Schwarzwald, schade."
  • Übergabe-Tasche: Eine eigene Tasche pro Ferienabschnitt — vermeidet das Gefühl „nur zu Besuch".
Ferien-Plan zentral verwalten

In Copario tragt ihr Ferien-Blöcke einmal ein — beide sehen den Plan, kein Mail-Ping-Pong mehr.

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