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Unterhalt & Finanzen 9. Juni 2026 9 Min Lesezeit

Unterhaltsrechner 2026: So viel Unterhalt steht deinem Kind zu

Düsseldorfer Tabelle 2026, Kindesunterhalt berechnen, Wechselmodell und Selbstbehalt — verständlich und ohne Anwaltsdeutsch erklärt.

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Nach einer Trennung steht eine Frage schnell im Raum und lässt sich kaum verdrängen: Wie viel Unterhalt steht meinem Kind eigentlich zu? Ein Unterhaltsrechner 2026 gibt dir in wenigen Minuten eine erste Orientierung — ohne Anwaltsdeutsch und ohne dass du dich durch Paragrafen kämpfen musst. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Kindesunterhalt berechnet wird, was die Düsseldorfer Tabelle 2026 vorgibt und worauf es beim Wechselmodell ankommt.

Was regelt die Düsseldorfer Tabelle 2026?

Die Düsseldorfer Tabelle ist der bundesweit anerkannte Maßstab, an dem sich Familiengerichte beim Kindesunterhalt orientieren. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Leitlinie der Oberlandesgerichte — in der Praxis aber der Standard. Zum 1. Januar 2026 sind die Sätze erneut gestiegen.

  • Mindestunterhalt 2026 (1. Einkommensgruppe, bis 2.100 € bereinigtes Netto): 486 € für 0–5 Jahre, 558 € für 6–11 Jahre, 653 € für 12–17 Jahre.
  • Die Tabelle kennt 15 Einkommensgruppen (bis 11.200 € bereinigtes Netto) und vier Altersstufen.
  • Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Sätze prozentual zum Mindestunterhalt.
  • Das Kindergeld beträgt 2026 259 € pro Kind und wird teilweise angerechnet.

Wichtig: Maßgeblich ist nicht dein Bruttogehalt, sondern dein bereinigtes Nettoeinkommen. Davon hängt ab, in welche Einkommensgruppe du fällst. Ein kostenloser Unterhaltsrechner für 2026 nimmt dir diese Einordnung ab.

Wie wird Kindesunterhalt berechnet? Schritt für Schritt

Die Berechnung folgt einer festen Logik. Wer sie einmal verstanden hat, kann jedes Ergebnis nachvollziehen.

  • 1. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Vom Netto werden berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, mindestens 50 €, höchstens 150 €) und bestimmte Verbindlichkeiten abgezogen.
  • 2. Einkommensgruppe bestimmen: Das bereinigte Netto wird einer der 15 Stufen zugeordnet.
  • 3. Altersstufe des Kindes wählen: 0–5, 6–11, 12–17 oder ab 18 Jahre.
  • 4. Tabellensatz ablesen: am Schnittpunkt aus Einkommensgruppe und Altersstufe.
  • 5. Kindergeld anrechnen: Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (2026: 129,50 €) vom Tabellensatz abgezogen — das Ergebnis ist der Zahlbetrag.
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Rechenbeispiel 2026

Ein Kind (8 Jahre), Elternteil mit rund 2.000 € bereinigtem Netto: Tabellensatz in der ersten Gruppe = 558 €. Abzüglich des halben Kindergeldes (129,50 €) bleibt ein Zahlbetrag von 428,50 €. Steigt das Einkommen, steigt auch der Satz. Die genaue Zuordnung übernimmt ein Rechner zuverlässiger als jede Faustregel.

Unterhalt beim Wechselmodell — der Sonderfall

Beim echten Wechselmodell (etwa 50:50) gilt die einfache Zahlbetrag-Logik nicht. Da beide Eltern annähernd gleich viel betreuen, trägt auch jeder einen Teil des Barbedarfs. In der Praxis wird häufig ein Ausgleich anhand der beiderseitigen Einkommen berechnet: Wer mehr verdient, zahlt einen Differenzbetrag — aber nicht den vollen Tabellensatz. Das ist juristisch anspruchsvoll und im Detail oft strittig. Welches Betreuungsmodell überhaupt zu euch passt, kannst du vorab mit unserem Wechselmodell-Überblick sortieren.

Eine ausführliche Einordnung zu Beträgen, Kindergeld und Selbstbehalt findest du außerdem im Ratgeber Unterhalt 2026: Was steht meinem Kind zu?.

Mehrbedarf und Sonderbedarf — was zählt dazu?

Der Tabellensatz deckt den normalen Lebensbedarf ab. Manche Kosten kommen aber zusätzlich obendrauf.

  • Mehrbedarf: regelmäßige Zusatzkosten wie Kita-Gebühren, Nachhilfe oder eine kieferorthopädische Behandlung — meist anteilig nach Einkommen geteilt.
  • Sonderbedarf: einmalige, nicht vorhersehbare Ausgaben wie eine teure Brille oder eine Klassenfahrt ins Ausland.
  • Faustregel: Beide Posten solltest du vorher ankündigen und möglichst gemeinsam abstimmen — sonst entsteht schnell Streit über die Erstattung.

Was tun, wenn der andere Elternteil nicht zahlt?

Bleibt der Unterhalt aus, gibt es klare Wege — und du musst nicht tatenlos zusehen.

  • Anspruch schriftlich geltend machen (idealerweise mit Frist) und Zahlungen dokumentieren.
  • Beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft beantragen — das Amt setzt den Unterhalt dann für dich durch.
  • Unterhaltsvorschuss prüfen: Der Staat kann einspringen, wenn der andere Elternteil nicht zahlt (Voraussetzungen beachten).
  • Bei dauerhaftem Streit: anwaltliche Beratung oder ein gerichtlicher Unterhaltstitel schaffen Sicherheit.

Häufige Fragen

Ist der Unterhaltsrechner 2026 verbindlich?

Nein. Ein Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2026. Verbindlich wird ein Betrag erst durch Einigung der Eltern oder einen gerichtlichen Titel.

Welches Einkommen zählt für die Berechnung?

Das bereinigte Nettoeinkommen — also das Netto abzüglich berufsbedingter Aufwendungen und bestimmter Verbindlichkeiten. Nicht das Brutto.

Wie wird das Kindergeld angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (2026: 129,50 €) vom Tabellensatz abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet.

Gilt der Unterhalt auch im Wechselmodell?

Ja, aber anders berechnet. Statt eines vollen Zahlbetrags wird meist ein Ausgleich nach den beiderseitigen Einkommen gebildet.

Wie oft ändert sich die Düsseldorfer Tabelle?

In der Regel jährlich zum 1. Januar. Für 2026 sind Mindestunterhalt und Kindergeld erneut angehoben worden.

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Hinweis

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall sind Jugendamt, Familienberatung oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt die richtige Anlaufstelle.

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