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Unterhalt & Finanzen 19. Mai 2026 8 Min Lesezeit

Unterhalt 2026: Was steht meinem Kind zu?

Düsseldorfer Tabelle, Kindergeld-Anrechnung, Selbstbehalt — verständlich erklärt.

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Kindes­unterhalt ist eines der emotionalsten Themen nach einer Trennung. Aber im Grunde ist die Mathematik dahinter überraschend transparent — wenn man die Logik versteht.

Die Düsseldorfer Tabelle — der Maßstab

Familiengerichte in Deutschland richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie ist keine Gesetzesnorm, aber faktischer Standard. Sie definiert 15 Einkommensstufen und für jede Stufe vier Altersgruppen (0-5, 6-11, 12-17, ab 18).

Beispiel Stand 2026: Ein Elternteil mit 3.000 € bereinigtem Nettoeinkommen ist in Stufe 3 (Faktor 110%). Für ein 8-jähriges Kind ergibt das einen Tabellensatz von 609 € — davon werden 125 € Kindergeld-Anteil abgezogen, der Zahlbetrag ist 484 €.

Was bedeutet "bereinigtes Nettoeinkommen"?

Das ist nicht das Brutto und auch nicht direkt das Netto auf dem Kontoauszug. Bereinigt heißt: Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (5% pauschal, mindestens 50 € und höchstens 150 €/Monat), berufliche Kreditzinsen, Pflichtbeiträge zu Versicherungen.

  • Bruttoeinkommen abzgl. Steuern, Sozialversicherung = Nettoeinkommen
  • Nettoeinkommen abzgl. berufsbedingter Aufwendungen = bereinigtes Netto
  • Aus dem bereinigten Netto wird die Tabellenstufe bestimmt

Kindergeld — wer bekommt es?

Das Kindergeld (2026: 250 € pro Kind) wird in der Regel an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Bei minderjährigen Kindern im Residenzmodell wird die Hälfte vom Tabellensatz abgezogen (Zahlbetrag = Tabellensatz − 125 €). Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet.

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Im Wechselmodell ist alles anders

Beim echten Wechselmodell (50/50) gibt es keinen "Zahlbetrag" — beide Eltern haben gleichen Anteil an Betreuung. Stattdessen wird oft ein Aufwandsausgleich berechnet (Differenz der Einkommen). Sprich: Wer mehr verdient, gibt einen Teil ab, aber nicht den vollen Tabellensatz. Hier wird’s komplex — eine Beratung lohnt sich.

Selbstbehalt — wenn das Geld knapp ist

Niemand muss sich finanziell ruinieren, um Unterhalt zu zahlen. Der Selbstbehalt 2026 liegt bei 1.450 € für Erwerbstätige (1.250 € für Nicht-Erwerbstätige) gegenüber minderjährigen Kindern.

Heißt: Was nach Abzug des Selbstbehalts vom bereinigten Netto übrig bleibt, kann maximal als Unterhalt verlangt werden. Reicht das nicht für den Tabellensatz, heißt das "Mangelfall" — und das Familiengericht kann Verteilungs­regeln festlegen.

Sonderbedarf und Mehrbedarf

  • Mehrbedarf: regelmäßige Kosten neben dem Tabellensatz (z. B. Kita-Gebühr, Nachhilfe, kieferorthopädische Behandlung) — wird oft anteilig nach Einkommen geteilt.
  • Sonderbedarf: einmalige, unvorhersehbare Kosten (z. B. teure Brille, Klassenfahrt ins Ausland) — gleicher Maßstab.
  • Wichtig: Beide müssen vorher kommuniziert und ggf. abgesprochen werden — sonst gibt es Ärger.
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Wichtig

Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche Beratung. Bei Konflikten oder ungewöhnlichen Konstellationen (Selbstständige, mehrere Kinder unterschiedlicher Mütter, Auslandsbezug) hol dir Profi-Hilfe — die Erstberatung beim Anwalt für Familienrecht kostet meist nur 30-50 € und kann tausende sparen.

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