Mehrbedarf und Sonderbedarf: Wer zahlt was beim Kind?
Kita-Gebühr, Klassenfahrt, Zahnspange — der Unterhalt deckt das nicht alles. Was zusätzlich gezahlt werden muss.
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Kita-Gebühr, Klassenfahrt, Zahnspange — der Unterhalt deckt das nicht alles. Was zusätzlich gezahlt werden muss.
Die Düsseldorfer Tabelle gibt dir einen klaren Tabellensatz für jedes Kind — aber damit ist nur der Grundbedarf gedeckt: Essen, Wohnen, Kleidung, normales Taschengeld. Alles darüber hinaus läuft entweder unter Mehrbedarf oder Sonderbedarf.
Mehrbedarf sind regelmäßige, zusätzliche Kosten neben dem Tabellensatz, die für das Kind notwendig sind. Klassische Beispiele:
Sonderbedarf sind einmalige, unregelmäßige Kosten, die unvorhersehbar oder selten sind:
Regelmäßig + monatlich = Mehrbedarf. Einmalig + nicht vorhersehbar = Sonderbedarf. Beide werden zusätzlich zum Tabellensatz fällig.
Mehr- und Sonderbedarf werden in der Regel nach Einkommensverhältnis geteilt. Das ist anders als beim normalen Tabellensatz, der nur vom unterhaltspflichtigen Elternteil getragen wird.
Anna verdient 2.500 € netto, Tom 3.500 €. Zusammen: 6.000 €. Anna trägt 2.500/6.000 = 41,7% → 1.250 €. Tom trägt 3.500/6.000 = 58,3% → 1.750 €. Wichtig: Vom Einkommen wird oft der Selbstbehalt abgezogen, bevor das Verhältnis berechnet wird. Bei genauen Fragen → Anwalt.
VORHER. Mehrbedarf und Sonderbedarf, die der andere Elternteil nicht kennt oder denen er nicht zugestimmt hat, kann er nachträglich verweigern. Ergo:
Wenn der andere Elternteil sich weigert, Mehrbedarf zu zahlen:
Manche Eltern versuchen, alles als Mehrbedarf zu deklarieren. Folgendes ist im Tabellensatz schon drin und kann NICHT zusätzlich verlangt werden:
Copario hat einen Kosten-Tracker pro Kind — alle Belege an einem Ort, Streit über „Was hat das gekostet" entfällt.
Kostenlos startenDieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitigkeiten um Mehr-/Sonderbedarf hol dir eine:n Fachanwalt:in für Familienrecht — meist sind die Beträge so hoch, dass sich die Erstberatung sofort rechnet.
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